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Schwarze Liste der Fluggesellschaften aktualisiert

Reiserecht

Die EU-Kommission hat heute (Montag) die aktualisierte Liste der Fluggesellschaften vorgestellt, denen der Betrieb in der Europäischen Union untersagt ist.

Wegen zahlreicher und wiederholter Sicherheitsmängel hat die Kommission Betriebsbeschränkungen gegenüber einem Teil der Flotte von Jordan Aviation und ein totales Flugverbot gegenüber dem in Honduras zugelassen Unternehmen Rollins Air verhängt. Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas erklärte hierzu: "Die Sicherheit hat jederzeit absoluten Vorrang. Wir können uns hier keine Kompromisse erlauben. Wo es innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union Belege dafür gibt, dass Fluggesellschaften keinen sicheren Flugbetrieb durchführen, müssen wir handeln, um jegliches Sicherheitsrisiko auszuschließen."

Die aktualisierte EU-Liste sieht ein vollständiges Betriebsverbot für sämtliche Luftfahrtunternehmen (insgesamt 273) aus 20 Staaten vor: Afghanistan, Angola, Äquatorialguinea, Benin, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Gabun (ausgenommen drei Fluggesellschaften, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Indonesien (mit Ausnahme von sechs Fluggesellschaften), Kasachstan (ausgenommen eine Fluggesellschaft, für die Beschränkungen und Auflagen gelten), Kirgisische Republik, Liberia, Mauretanien, Mosambik, Philippinen, Republik Kongo, Sambia, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan und Swasiland. In der Liste sind weiterhin vier Fluggesellschaften einzeln aufgeführt: Blue Wing Airlines aus Surinam, Meridian Airways aus Ghana, Rollins Air aus Honduras und Silverback Cargo Freighters aus Ruanda.

Die neue Liste ersetzt die vorangegangene Liste vom April 2011 und kann bereits auf der Internetseite der Kommission eingesehen werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM EU Kommission

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