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Mehr Rechte für Busreisende
Reiserecht
Wer als Busreisender auf einer Fernstrecke von mehr als 250 km unterwegs ist, hat künftig Anrecht auf eine Entschädigung bei Verspätungen
Darauf haben sich am 1.12.2010 das Europäische Parlament und der Rat geeinigt. Kommissionsvizepräsident Siim Kallas, zuständig für Verkehr, begrüßte die heutige Einigung: "Diese neuen Passagierrechte für Busse werden die die Servicequalität steigern und es den Menschen erlauben, mit größerer Ruhe zu verreisen. Jetzt gibt es ein Sicherheitsnetz für Passagierrechte für alle Transportmittel, um die Bürger zu schützen, wo auch immer und wie auch immer sie reisen. Diese neuen Rechte sind gute Neuigkeiten für Passagiere und gute Neuigkeiten für die Anbieter von Servicequalität in der EU."
Bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden nach der geschätzten Ankunftszeit, Überbuchungen oder Annullierung müssen 50 Prozent des Ticketpreises erstattet werden. Busreisende auf Fernstrecken profitieren damit EU-weit von den gleichen Rechten wie Flugpassagiere und Bahnkunden.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Quelle: PM EU Kommission
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