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Schlichtungsstelle für Flugpassagiere wird Realität

Reiserecht

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner haben heute anlässlich eines Treffens des Verbraucherarbeitskreises der Regierungsfraktionen das Ziel einer gesetzlichen Verankerung der außergerichtlichen Schlichtung im Luftverkehr bekräftigt. Dazu erklärten Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesverbraucherministerin Aigner:

Eine außergerichtliche Schlichtungsstelle ermöglicht Flugpassagieren, ihre Anliegen schnell, kostenlos und unabhängig prüfen zu lassen. Von der Schlichtung profitieren auch die Verkehrsunternehmen. Die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens ist oft auch für die Fluggesellschaften die kostengünstigere Lösung und dient dem Erhalt der Kundenbeziehungen. In anderen Wirtschaftszweigen, etwa bei den Versicherungen, ist Schlichtung bereits ein Erfolgsmodell. Es ist positiv, dass die Fluggesellschaften Gesprächsbereitschaft zeigen. Mit der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die seit Dezember 2009 arbeitet, gibt es ein gutes Vorbild.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM BMJ

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Dr. Hartmut Rohde, Karlsruhe