Flug weg? Bahn zu spät? Reisende haben dank europäischer Regeln viele Rechte. Für eine bessere Information sorgt ab heute die neue europaweite Aufklärungskampagne der EU-Kommission. Poster an Flughäfen und Bahnhöfen, Infoblätter und eine neue Webseite sollen Klarheit schaffen. "Wir möchten, dass sie möglichst einfach verreisen können und dabei stets wissen, welche Rechte sie haben und an wen sie sich bei Problemen wenden können", sagte Kommissions-Vizepräsident und Verkehrskommissar Siim Kallas.
Seit 2005 legen die EU-Fluggastrechte fest, worauf die Passagiere Anspruch haben, wenn während der Reise etwas schief geht. Wenn zum Beispiel der Flug Verspätung hat oder ganz gestrichen wird oder wenn Gepäck beschädigt wird oder verloren geht. Im vergangenen Jahr hat die EU außerdem die Rechte der Bahnreisenden gestärkt. Bei großen Verspätungen müssen die Bahnen ihren Reisenden eine Entschädigung zahlen. Kommt beispielsweise der Zug 60 Minuten später an, muss das Bahnunternehmen 25 Prozent des Fahrpreises erstatten, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Außerdem garantieren die EU-Rechte die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.
Alle Rechte der Reisenden finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/passenger-rights