Ferienreiseverordnung - wichtig für Unternehmen im Güterkraftverkehr

Reiserecht

Fahrverbot für schwere LKWs vom 1. Juli bis 31. August 2010

In den Sommermonaten gelten Fahrzeitenbeschränkungen für schwere LKWs, die das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) jetzt bekannt gegeben hat. Zusätzlich zum Sonn- und Feiertagsverbot (00:00 Uhr bis 22:00 Uhr) gilt in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August an allen Samstagen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr ein LKW-Fahrverbot auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen. Unter das Fahrverbot fallen LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhängern.

Folgende Autobahnen, allerdings meist in Teilstücke, sind in diesem Jahr davon betroffen: A1, A2, A3, A4, A5, A6, A7, A8, A9, A10, A13, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980 und A995.

Das BMVBS hat ein aktuelles Faltblatt "LKW-Fahrverbot in der Ferienreisezeit" mit Details zu den Fahrzeitbeschränkungen inklusive einer Übersicht der gesperrten Autobahnen und Bundesstraßen herausgegeben. Es kann im Internet unter www.bmvbs.de eingesehen werden.

Bestimmte Transporte sind von diesem Samstagfahrverbot ausgenommen, so z.B. die Beförderung von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen. Auch kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilen

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Industrie- und Handelskammer Cottbus

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