Flugausfälle nach Vulkanausbruch: Passagierrechte gelten

Reiserecht

Tausende Passagiere sind nach dem Vulkanausbruch auf Island auf europäischen Flughäfen gestrandet. Auch bei einem solchen Naturereignis gelten die europäischen Fluggastrechte. Das bestätigte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. "Diese Situation verursacht immense Schwierigkeiten für Passagiere, die in Europa unterwegs sind. Das ist eine wirkliche Ausnahmesituation. Dennoch ist es wichtig, Passagiere und Fluggesellschaften daran zu erinnern, dass die EU-Fluggastrechte auch in dieser Situation gelten." Jeder Passagier hat demnach die Wahl zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer Umleitung zum Reiseziel. Zudem müssen die Fluggesellschaften den Fluggästen Getränke, Mahlzeiten und eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Eine Ausnahme gibt allerdings: In einem außerordentlichen Fall wie diesem bekommen Passagiere nicht zusätzliche finanzielle Entschädigung wie es der Fall wäre, wenn die Verspätungen oder Ausfälle auf die Fluggesellschaft zurückzuführen wären.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM EU-Komission

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Daniela Dück

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Sehr geehrter Herr RA J.-P. Voß, vielen Dank für prompte und ausführliche Beratung, wenn sie in m-m Fall leider auch nicht zu m-n Gunsten ausfiel!

Jürgen Uwe Martineck, Berlin