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Fluggastbeschwerden 2006 verdoppelt

Reiserecht

06.12.2007 - Das Netz der Europäischen Verbraucher Zentren (EVZ) hat heute einen Bericht über Beschwerden von Fluggästen im Jahr 2006 vorgelegt. Demnach ist ein beträchtlicher Anstieg der Probleme rund um die Fluggastrechte zu verzeichnen: Während die EVZ in ganz Europa 2005 insgesamt 2716 Beschwerden erhielten, stiegen die Beschwerdeeingänge 2006 auf 4901 an. Allein aus Deutschland kamen zehn Prozent der Beschwerden. Die Verdopplung von Beschwerden zeigt uns, dass die bestehenden Rechte für Fluggäste noch nicht vollständig respektiert werden, sagte EU-Verbraucherschutzkommissarin Kuneva. Dem Bericht zufolge betreffen die Hauptprobleme insbesondere das Gepäck, den Ausfall sowie die Verspätung von Flügen. Der Bericht enthält 34 Empfehlungen, die die EU-Kommission nun eingehend prüfen wird.

EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot ergänzte: "Der Bericht bestätigt unsere eigene Analyse der Situation. Bei den meisten Passagieren verläuft der Flug problemlos, einige wenige haben mit Unannehmlichkeiten zu kämpfen und ich möchte, dass diese kleine Gruppe die ihnen zustehende Behandlung erfährt. Wir haben die nationalen Behörden und die Fluggesellschaften in den letzten sechs Monaten gedrängt, sich über Verbesserungsmöglichkeiten zu einigen. Wir haben große Fortschritte erzielt, trotzdem werde ich die Situation in den nächsten Jahren genau beobachten." In den ersten sechs Monaten des Jahres 2007 musste das EVZ-Netz bereits 1500 Beschwerden registrieren. Da in diesem Zeitraum die Hauptreisezeit noch nicht erfasst ist, ist zu befürchten, dass die Probleme keineswegs weniger werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das EVZ-Netz sich lediglich grenzüberschreitenden Verbraucherbeschwerden annimmt. Demnach werden durch die EVZ nicht die Fälle erfasst, in denen Verbraucher und die Fluggesellschaft aus demselben Land kommen.

Die Fluggastrechte sind in der Verordnung 261/2004 (Fluggastrechte-Verordnung) festgelegt. Die Verordnung über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen findet Anwendung auf Fälle, in denen Flüge annulliert werden oder in denen Abflüge verspätet erfolgen sowie in Fällen der so genannten Nichtbeförderung. Seit Einführung der EU-Vorschrift am 17. Februar 2005 konnte von den Europäischen Verbraucher Zentren ein starker Anstieg der Fälle auf diesem Gebiet der Fluggastrechte verzeichnet werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM EU-Komission

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