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Verjährung eines Nachbesserungsanspruchs

Verkehrsrecht

Ein Wassereintritt in den Fahrzeuginnenraum aufgrund undichter Karosserieabdichtung berechtigt aufgrund der Art des Mangels (Verarbeitungsfehler) zu der Annahme, dass dieser schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Schließlich wird eine Karosserieabdichtung nicht erst durch die Benutzung des Pkw undicht.

Ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis ist in einem Reparaturversuch des Kfz-Verkäufers nur zu sehen, wenn der Käufer berechtigt davon ausgehen kann, dass ein Vorgehen gerade zur Erfüllung der Gewährleistung erfolgt. Dies war hier gerade nich der Fall, der Verkäufer hat die Arbeiten gegenüber dem Käufer nämlich als "Garantiearbeiten" bezeichnet und ihm entsprechende Rechnungen und Belege überlassen.


OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - Az: I-5 U 5/13

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