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Elektrischer Sitz muss funktionieren!

Funktioniert der Sitzpositionsspeicher eines Neuwagens nicht ordnungsgemäß und verstellt sich der Sitz deshalb während der Fahrt, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten da dies zu einer starken Beeinträchtigung der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs führt. In diesem Fall ist aber für die gezogenen Nutzungen Wertersatz zu leisten.
Vorliegend war es vor dem Rücktritt zu diversern erfolglosen Reparaturversuchen gekommen - das Fahrzeug wechselte die Sitzposition während der Fahrt zwischen den für den 1,80 m großen Fahrer und der Einstellung für sein ca. 1,60 m große Frau. Dies war insbesondere für den Mann problematisch, da er dann gegen das Lenkrad gedrückt wurde und die Pedale nicht mehr bedienen konnte. Dass diese Fehlfunktion tatsächlich vorlag, konnte als erwiesen angesehen werde (u.a. bestätigten dies zwei Mitarbeiter des Autohauses). Der Fehler war jedoch nicht aufzuklären - ein Sachverständiger kam zu keinem eindeutigen Ergebnis.
Da der vorliegende Fehler eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit darstellt und auch die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs gefährdet, konnte das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Für die Nutzung musste jedoch Wertersatz unter Berücksichtigung der Nutzungsbeeinträchtigung durch die Fehlfunktion geleistet werden.
LG Coburg, 25.8.2010 - Az: 13 O 637/08
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