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Bei Mängelbeseitigung gibt es keinen Abzug "neu für alt"!

Im vorliegenden Fall kam es während der Gewährleistungszeit eines Fahrzeugs zu einem Getriebeschaden. Die Laufleistung betrug bereits 130.000 km. Der Händler berechnete dem Kunden einen Vorteil "neu für alt", da er kein adäquates gebrauchtes Getriebe besorgen konnte und ein neues einbaute. Der Kunde zahlte zwar zunächst um in Besitz des Fahrzeuges zu gelangten, klagte
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