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Bei Mängelbeseitigung gibt es keinen Abzug "neu für alt"!Im vorliegenden Fall kam
es während der Gewährleistungszeit eines Fahrzeugs zu einem Getriebeschaden.
Die Laufleistung betrug bereits 130.000 km. Der Händler berechnete
dem Kunden einen Vorteil "neu für alt", da er kein adäquates
gebrauchtes Getriebe besorgen konnte und ein neues einbaute. Der Kunde
zahlte zwar zunächst um in Besitz des Fahrzeuges zu gelangten, klagte
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