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Bei Mehrverbrauch von über 10% gegenüber der Herstellerangabe liegt ein Mangel vor

Weicht der Kraftstoffverbrauch eines verkauften Neufahrzeuges um mehr als 10 % von den Herstellerangaben ab, so ist das Fahrzeug als mangelhaft anzusehen. In diesem Fall liegt eine nicht nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugwertes vor. Sofern ein Sachverständigengutachten aufgrund durchgeführter Fahrtests nach europäischen Vorschriften ergibt, dass das Fahrzeug tatsächlich im Durchschnitt 11,2 Liter auf 100 km und im Stadtverkehr 13,45 Liter verbraucht und damit 30 bis 35 % bzw. 16 bis 22 % über den Herstellerangaben liegt, so rechtfertigt dies die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
LG München I, 29.1.2009 - Az: 4 O 6504/07
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