Bei
Mehrverbrauch von über 10% gegenüber der Herstellerangabe liegt
ein Mangel vor
Weicht der Kraftstoffverbrauch
eines verkauften Neufahrzeuges um mehr als 10 % von den Herstellerangaben
ab, so ist das Fahrzeug als mangelhaft anzusehen. In diesem Fall liegt
eine nicht nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugwertes vor. Sofern ein
Sachverständigengutachten aufgrund durchgeführter Fahrtests nach
europäischen Vorschriften ergibt, dass das Fahrzeug tatsächlich
im Durchschnitt 11,2 Liter auf 100 km und im Stadtverkehr 13,45 Liter verbraucht
und damit 30 bis 35 % bzw. 16 bis 22 % über den Herstellerangaben
liegt, so rechtfertigt dies die Rückabwicklung des Kaufvertrages.