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Neuwagen mit tropfendem Kofferraumdeckel

Es liegt kein Sachmangel vor, wenn bei einem Neuwagen bei vollständig geöffnetem Kofferraumdeckel Wasser in den Kofferraum läuft, weil das Wasser nicht vollständig vom Deckel abgeführt wird und die abgetropfte Wassermenge gering ist. Es besteht bei einer geringen Wassermenge auch keine Rost- oder Schimmelgefahr, insbesondere dann nicht, wenn die Wassertropfen auf ausgekleidete Bereiche fallen und dort bei nachfolgend geschlossenem Kofferraum abtrocknen.
LG Frankenthal, 6.11.2008 - Az: 3 O 19/08
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