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Offensichtlich erfolglose Nacherfüllung - Ergebnis muss nicht in Augenschein genommen werden!

Der Käufer eines Neuwagens ist nicht zwingend verpflichtet, das Ergebnis einer Nacherfüllung in Augenschein zu nehmen, wenn bereits anhand von Unterlagen ersichtlich ist, dass noch nicht alle Mängel beseitigt sind. In diesem Fall kann bereits im Vorfeld substantiiert behauptet werden, dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

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