Offensichtlich
erfolglose Nacherfüllung - Ergebnis muss nicht in Augenschein genommen
werden!
Der Käufer eines Neuwagens
ist nicht zwingend verpflichtet, das Ergebnis einer Nacherfüllung
in Augenschein zu nehmen, wenn bereits anhand von Unterlagen ersichtlich
ist, dass noch nicht alle Mängel beseitigt sind. In diesem Fall kann
bereits im Vorfeld substantiiert behauptet werden, dass die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist.