DEKRA
Gütesiegel zugesichert aber nicht erteilt - Sachmangel
Wurde für einen Gebrauchtwagen
bei Kaufvertragsabschluss die Erteilung des DEKRA Siegels zusichert, dieses
dann aber nicht erteilt, so liegt ein Sachmangel in Form des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft vor. Es ist unerheblich, wenn dem Käufer
zwar der zur Versagung führende Umstand bekannt war, nicht aber die
Tatsache, dass dieser Umstand zur Versagung des Siegels führen könnte.