Wird in ein Wohnmobil ein
Ford-Motor mit der Verteilerpumpentechnik eingebaut, obwohl ein Ford-Motor
mit Commonrail-Technik vereinbart war, so kann der Käufer die Rückabwicklung
des Kaufvertrages verlangen, da ein Verstoß gegen die Beschaffenheitsvereinbarung
eine erhebliche Pflichtverletzung seitens des Verkäufers darstellt
- die Commonrail-Technik ist schließlich viel moderner als die Verteilerpumpentechnik.