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In Luxusfahrzeugen muss die Telefoneinrichtung funktionieren!

Im vorliegenden Fall traten bei einem Luxusfahrzeug abnorme Fahrgeräusche auf, wenn bei Inbetriebnahme des Audiosystems die bordeigene Stabantenne ausgefahren wird. Darüber hinaus kam es zu einer Fehlfunktion der Telefoneinrichtung, bei der bei Benutzung der telefoneigenen Handytastatur kein Freizeichen ertönt, sondern der angerufene Gesprächspartner direkt in der Verbindung ist. Hierbei handelt es sich um zwei Sachmängel, die den Käufer zum Vertragsrücktritt berechtigen. Die Mängel sind bei einem Luxusfahrzeug nicht unerheblich, da bei einem sehr hohen Anschaffungspreis mit besonderem Komfort und äußerst geringer Fehleranfälligkeit gerechnet werden kann.
LG Coburg, 18.11.2008 - Az: 22 O 513/07
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