In
Luxusfahrzeugen muss die Telefoneinrichtung funktionieren!
Im vorliegenden Fall traten
bei einem Luxusfahrzeug abnorme Fahrgeräusche auf, wenn bei Inbetriebnahme
des Audiosystems die bordeigene Stabantenne ausgefahren wird. Darüber
hinaus kam es zu einer Fehlfunktion der Telefoneinrichtung, bei der bei
Benutzung der telefoneigenen Handytastatur kein Freizeichen ertönt,
sondern der angerufene Gesprächspartner direkt in der Verbindung ist.
Hierbei handelt es sich um zwei Sachmängel, die den Käufer zum
Vertragsrücktritt berechtigen. Die Mängel sind bei einem Luxusfahrzeug
nicht unerheblich, da bei einem sehr hohen Anschaffungspreis mit besonderem
Komfort und äußerst geringer Fehleranfälligkeit gerechnet
werden kann.