Angaben
zum Kraftstoffverbrauch - nicht in der normalen Fahrpraxis zu erreichen?
Die Darstellung des Kraftstoffverbrauchs
im technischen Datenblatt eines Neuwagens nach 1999/100/EG bedeutet nicht,
dass die dort genannten Werte in der täglichen Fahrpraxis erreichbar
sind. Es handelt sich vielmehr um Werte, die sich nicht auf ein einzelnes
Fahrzeug beziehen und daher auch nicht Bestandteil des Angebots sind. Die
Werte dienen alleine dem Vergleichszweck zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.
OLG Karlsruhe, 1.2.2008
- Az: 1 U 97/07
Anmerkung AnwaltOnline: Bei erheblichen Überschreitungen
vom Verbrauch gegenüber den Herstellerangaben (über 10%) kann
durchaus ein Minderungsanspruch oder gar ein Rückabwicklungsanspruch
entstehen.