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Angaben zum Kraftstoffverbrauch - nicht in der normalen Fahrpraxis zu erreichen?

Die Darstellung des Kraftstoffverbrauchs im technischen Datenblatt eines Neuwagens nach 1999/100/EG bedeutet nicht, dass die dort genannten Werte in der täglichen Fahrpraxis erreichbar sind. Es handelt sich vielmehr um Werte, die sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug beziehen und daher auch nicht Bestandteil des Angebots sind. Die Werte dienen alleine dem Vergleichszweck zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.
OLG Karlsruhe, 1.2.2008 - Az: 1 U 97/07

Anmerkung AnwaltOnline:
Bei erheblichen Überschreitungen vom Verbrauch gegenüber den Herstellerangaben (über 10%) kann durchaus ein Minderungsanspruch oder gar ein Rückabwicklungsanspruch entstehen.
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