Im vorliegenden Fall gelangte
bei einem neuen Mercedes des B-Klasse bei Regen unter bestimmten Voraussetzungen beim
Öffnen der Hintertüren Wasser auf die Rücksitzbank. Dieses
Problem ist auf die Konstruktion der Karosserie zurückzuführen.
Ein vernünftiger, durchschnittlicher Käufer muss jedoch bei einem
neuen und derart hochwertigen Geländewagen nicht damit rechnen, dass
auf Grund der heute modernen Karosserieform Wasser in den Fahrgastraum
läuft. Daher steht dem Käufer ein Minderungsanspruch i.H.v. 3%
zu.