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Neuwagen nicht fabrikneu...

Auch ohne die ausdrückliche Verwendung des Begriffs "fabrikneu" kann der Käufer eines "Neuwagens" davon ausgehen, dass das gelieferte Fahrzeug fabrikneu ist. Sind zwischen Herstellung und Kaufvertragsabschluss mehr als 12 Monate vergangen, so ist ein Fahrzeug nicht mehr fabrikneu. In diesem Fall kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern er Verbraucher ist.

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