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Neuwagen nicht fabrikneu...Auch ohne die ausdrückliche
Verwendung des Begriffs "fabrikneu" kann der Käufer eines "Neuwagens"
davon ausgehen, dass das gelieferte Fahrzeug fabrikneu ist. Sind zwischen
Herstellung und Kaufvertragsabschluss mehr als 12 Monate vergangen, so
ist ein Fahrzeug nicht mehr fabrikneu. In diesem Fall kann der Käufer
vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern er Verbraucher ist.
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