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Kleine Lackschäden - Rücktritt vom Neuwagenkauf?

Ein Käufer eines Neuwagens ist bei geringfügigen Lackschäden nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt - es kann allenfalls eine Nachbesserung verlangt werden. Bei einem solchen Mangel handelt es sich lediglich um einen unerheblichen Fahrzeugmangel, so dass die Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs unverhältnismäßig wäre.

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