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Kleine Lackschäden - Rücktritt vom Neuwagenkauf?Ein Käufer eines Neuwagens
ist bei geringfügigen Lackschäden nicht zum Rücktritt vom
Kaufvertrag berechtigt - es kann allenfalls eine Nachbesserung verlangt
werden. Bei einem solchen Mangel handelt es sich lediglich um einen unerheblichen
Fahrzeugmangel, so dass die Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs unverhältnismäßig
wäre.
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