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Mangelhaftes Fahrzeug geliefert - Nutzungsentschädigung?Hat ein Verkäufer
die Lieferung eines mangelhaften Fahrzeugs zu vertreten, so hat der Käufer
unabhängig von den Voraussetzungen des Verzugs einen Anspruch auf
Nutzungsausfallentschädigung aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs.
1 BGB.
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