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Kleine Mängel - keine Rückabwicklung!Kleine Defekte an der Klimaanlage
und das Entstehen von Fahrgeräuschen, die sich mit einem Kostenaufwand
von insgesamt EUR 200 beheben lassen, berechtigen nicht zur Rückabwicklung
des Fahrzeugkaufs. Weder wird die Verkehrssicherheit noch die Betriebsbereitschaft
des Wagens gefährdet. Im vorliegenden Fall kam Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |