| Fahrzeug nicht auf dem Stand der Technik - Rücktritt möglich? |
| Entspricht ein neuer Geländewagen
nicht dem Entwicklungsstand vergleichbarer Geländewagen, so kann der
Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist hierbei
der allgemeine Stand der Technik, also der Entwicklungsstand aller in dieser
Fahrzeugklasse vergleichbaren Kraftfahrzeuge. Auf den Entwicklungsstand
der Serie alleine kommt es somit nicht an.
Entspricht das Fahrzeug nicht dem Stand der Technik, so ist der Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu erstatten. Gebrauchsvorteile durch die Nutzung können in Abzug gebracht werden. OLG Karlsruhe, 28.6.2007 - Az: 9 U 239/06 |