| Mit 307 km liegt bei EU-Neuwagen ein Mangel vor |
| Auch dann, wenn die Herstellung
des Fahrzeugtyps kurz nach Herstellung des fraglichen Fahrzeugs eingestellt
wurde, ist ein unbenutztes Fahrzeug kein Neuwagen (=fabrikneu) mehr, wenn
es bereits 23 Monate alt ist. Nur dann, wenn der Käufer bei Vertragsschluß
davon Kenntnis hatte, daß das Fahrzeug seit gut zwei Jahren nicht
mehr produziert wird, kann ein anderes gelten und eine vom Regelfall abweichende
Beschaffenheitsvereinbarung vorliegen.
OLG Oldenburg, 8.1.2007 - Az: 15 U 71/06 |