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Gestörter Radioempfang - kein Rücktritt vom Kaufvertrag

Wird ein Fahrzeug als Neuwagen für 26.000 EURO erworben und ist der Radioempfang lediglich bei einzelnen Sendern bzw. in bestimmten Gebieten in unterschiedlicher Intensität und Häufigkeit gestört, aber nie vollständig aufgehoben, liegt nur ein unerheblicher Mangel vor. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kommt daher nicht in Frage.
LG Düsseldorf, 22.9.2005 - Az: 1 O 778/04
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