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Neuwagenfarbe muß stimmen
Ein Neuwagen, der in "carbonschwarz-metallic" bestellt wurde und objektiv sowie subjektiv eher blau als schwarz ist, ist mangelhaft. Der Wagen kann zurückgegeben werden - alternativ können die Kosten für die Neulackierung verlangt werden. Die Gutachterkosten für die Feststellung der Farbabweichung sind ebenfalls vom Verkäufer zu tragen.

OLG Köln, 14.10.2005 - Az: 20 U 88/05