| Neuwagenfarbe muß stimmen |
| Ein Neuwagen, der in "carbonschwarz-metallic"
bestellt wurde und objektiv sowie subjektiv eher blau als schwarz ist,
ist mangelhaft. Der Wagen kann zurückgegeben werden - alternativ können
die Kosten für die Neulackierung verlangt werden. Die Gutachterkosten
für die Feststellung der Farbabweichung sind ebenfalls vom Verkäufer
zu tragen.
OLG Köln, 14.10.2005 - Az: 20 U 88/05 |