| Erstzulassung mehr als 12 Monate nach Herstellung - Jahreswagen? |
| Liegen zwischen Herstellung
und Erstzulassung mehr als 12 Monate, so entspricht ein solches von einem
Händler als Jahreswagen verkauftes Gebrauchtfahrzeug regelmäßig
nicht der vereinbarten Beschaffenheit.
BGH, 7.6.2006 - Az: VIII ZR 180/05 |