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Kein Rücktritt bei geringfügigem MangelEs liegt lediglich ein
geringfügiger Mangel vor, der nicht zum Vertragsrücktritt berechtigt,
wenn bei einem neuen BMW mit einem Verkaufspreis von 40.000 EUR die Freisprechanlage
einen Mangel vorweist, dessen Reparatur ca. 80 EUR kostet.
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