| Rücktritt nur bei erheblichen Mängeln! |
| Ein Käufer eines Neuwagens
ist nur bei erheblichen Mängeln zum Rücktritt berechtigt. Kommt
es wie vorliegend zu einer Entladung der Autobatterie, weil eine Inkompatibilität
der Programme von Handy und Boliden besteht, kann das Funktelefon (welches
nicht zum Fahrzeug gehört) jedoch für 80 Euro nachgerüstet
werden, so liegt kein erheblicher Schaden vor, da der Reparaturaufwand
lediglich 0,2% des Fahrzeugpreises entspricht.
LG Coburg, 9.9.2005 – Az: 13 O 834/04 |