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Gewährleistungsausschluß mißverständlich – und nun?
Wird in einem Kaufvertrag, der zwischen Privatpersonen abgeschlossen wird, formularmäßig jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, so wird dieser nicht durch den handschriftlichen Zusatz "gekauft wie gesehen” an anderer Stelle eingeschränkt.

BGH, 6.7.2005 – Az: VIII ZR 136/04