| Gewährleistungsausschluß mißverständlich – und nun? |
| Wird in einem Kaufvertrag,
der zwischen Privatpersonen abgeschlossen wird, formularmäßig
jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, so wird dieser nicht durch
den handschriftlichen Zusatz "gekauft wie gesehen” an anderer Stelle eingeschränkt.
BGH, 6.7.2005 – Az: VIII ZR 136/04 |