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"Lagerfahrzeug"Die kaufvertraglich angegebene
Eigenschaft „Lagerfahrzeug, Modelljahr 02“ ohne den Begriff „neu“ ist erfüllt,
wenn das Fahrzeug in der Zeit, in dem das Modell 02 hergestellt wurde und
seitdem - auch seit Modelleinführung im 2001 - auf Lager gestanden
hat.
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