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Neuwagen nicht genommen – 15% Schadenspauschale?

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die AGB eines Kaufvertrages über ein fabrikneues Fahrzeug eine Schadenspauschale i.H.v. 15% des Kaufpreises für den Fall der grundlosen Nichtabnahme vorsieht. Die Höhe der Schadenspauschale übersteigt nicht den branchentypischen Durchschnittsgewinn im Neuwagenhandel.

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