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Neuwagen nicht genommen – 15% Schadenspauschale?Es ist rechtlich nicht
zu beanstanden, wenn die AGB eines Kaufvertrages über ein fabrikneues
Fahrzeug eine Schadenspauschale i.H.v. 15% des Kaufpreises für den
Fall der grundlosen Nichtabnahme vorsieht. Die Höhe der Schadenspauschale
übersteigt nicht den branchentypischen Durchschnittsgewinn im Neuwagenhandel.
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