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EU-Wagen-Importeur haftet nicht für MängelGegenüber dem Importeur
eines mangelhaften EU-Wagens kann seitens des Käufers kein Gewährleistungsanspruch
geltend gemacht werden, wenn der Importeur nur als Vermittler aufgetreten
ist und dies im Kaufvertrag klar und unmißverständlich zum Ausdruck
kommt. In diesem Fall kann sich der Käufer nur an den Händler
wenden.
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