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Fabrikneu oder neu?

Hat ein Käufer einen Preisnachlaß i.H.v. 37,5% auf ein ihm bekanntermaßen nicht mehr zur aktuellen Modellreihe gehörendes Auto erhalten, so kann später nicht geltend gemacht werden, daß es sich nicht um einen fabrikneuen Wagen handelt. Ein solches Fahrzeug ist lediglich neu, wobei jedoch die sonstigen Eigenschaften eines Neuwagens erfüllt sein müssen. Dies bedeutet namentlich, daß der PkW keine Standzeit von mehr als 12 Monaten aufweist.
OLG Köln, 1.4.2004 – Az: 8 U 89/03
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