Hat ein Käufer einen
Preisnachlaß i.H.v. 37,5% auf ein ihm bekanntermaßen nicht
mehr zur aktuellen Modellreihe gehörendes Auto erhalten, so kann später
nicht geltend gemacht werden, daß es sich nicht um einen fabrikneuen
Wagen handelt. Ein solches Fahrzeug ist lediglich neu, wobei jedoch die
sonstigen Eigenschaften eines Neuwagens erfüllt sein müssen.
Dies bedeutet namentlich, daß der PkW keine Standzeit von mehr als
12 Monaten aufweist.