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Kilometerangabe bei Gebrauchtwagen nur unverbindlich?
Ein privater Verkäufer, der im Kaufvertrag sowie bei der Verkaufsanzeige den Kilometerstand des Fahrzeuges angegeben hat, tätigt mit dieser Angabe keine rechtsverbindliche Eigenschaftszusicherung, wenn der Verkäufer nicht Erstbesitzer ist. Ein einem solchen Fall haftet der Verkäufer somit nicht für einen nachträglich ermittelten höheren Kilometerstand.

KG Berlin – Az: 12 U 172/03