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Nur ganz unbedeutende Mängel dürfen verschwiegen werdenVerkauft ein Händler
ein fabrikneues Fahrzeug, so darf er nur ganz unerhebliche Mängel
verschweigen, da der Kunde einen unbeschädigten Wagen erwartet. Andernfalls
liegt eine bewußte Täuschung vor, die dazu berechtigt, den Kauf
rückgängig zu machen.
Im vorliegenden Fall hatten sich nach dem Kauf kleinere technische Mängel gezeigt, so daß |