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Falsches Baujahr bei GebrauchtenEs ist von einem arglistigen
Verschweigen des tatsächlichen Baujahres auszugehen, wenn das Datum
der Erstzulassung ausdrücklich in den Kaufvertrag aufgenommen wurde
und dies nicht unerheblich nach dem Baujahr liegt (vorliegend 5 ½
Jahre). Der private Verkäufer Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |