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Falsches Baujahr bei Gebrauchten

Es ist von einem arglistigen Verschweigen des tatsächlichen Baujahres auszugehen, wenn das Datum der Erstzulassung ausdrücklich in den Kaufvertrag aufgenommen wurde und dies nicht unerheblich nach dem Baujahr liegt (vorliegend 5 ½ Jahre).
Der private Verkäufer
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