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Autopreis muß auch die Überführungskosten ausweisen!Wirbt ein gewerblicher
Händler für ein Auto, so sind auch die Überführungskosten
konkret auszuweisen. Der Hinweis zzgl. Überführungen ist alleine
nicht ausreichend und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb. Nach Ansicht des Gerichts Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |