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Gebrauchtwagen ohne Garantie – nicht vom Händler!
Ein völliger Gewährleistungsausschluß durch einen Gebrauchtwagenhändler ist seit der Schuldrechtsreform von 2002 nicht mehr möglich. Eine Klausel „keine Garantie“ hat daher keine gewährleistungseinschränkende Bedeutung.

LG Dessau – Az: 7 T 542/02