| Gebrauchtwagen ohne Garantie – nicht vom Händler! |
| Ein völliger Gewährleistungsausschluß
durch einen Gebrauchtwagenhändler ist seit der Schuldrechtsreform
von 2002 nicht mehr möglich. Eine Klausel „keine Garantie“ hat daher
keine gewährleistungseinschränkende Bedeutung.
LG Dessau – Az: 7 T 542/02 |