| Bremsen beim Gebrauchten nicht immer zu kontrollieren! |
| Es besteht keine Verpflichtung
des Verkäufers eines Gebrauchtwagens, die Bremsbeläge auf Verschleiß
zu prüfen, wenn vor lediglich 3 Monaten eine beanstandungsfreie TÜV-Hauptuntersuchung
durchgeführt wurde.
Im vorliegenden Fall machte der Käufer Schadenersatz aufgrund abgenutzter und vom Käufer erneuerter Bremsbelege sowie eines geringen Ölstandes geltend. Das Fahrzeug sei daher nicht verkehrssicher gewesen. Hierbei handelt es sich jedoch um typischen Verschleiß eines Wagens mit mehr als 60.000 km Laufleistung. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kam somit nicht in Betracht. Auch die Schadenersatzforderung scheiterte, da dem Verkäufer keine Möglichkeit zur Schadensbeseitigung eingeräumt wurde, sondern die Beseitigung eigenmächtig veranlaßt wurde. LG Aachen – Az: 6 S 99/03 |