| Neuwagenmängel nicht selber reparieren lassen! |
| Läßt der Eigentümer
eines Neuwagens Fahrzeugmängel eigenmächtig beseitigen, ohne
dem Verkäufer die Möglichkeit zur Behebung zu geben, so kann
er keine Erstattung der Kosten verlangen. Dies ist nach Ansicht des Gerichts
erst möglich, wenn der Verkäufer sich weigert die Mängel
zu beheben oder aber hierzu nicht in der Lage ist.
Gegen das Urteil wurde Revision zum BGH zugelassen. LG Gießen - Az: 1 S 453/03 |