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Geringfügiger Mangel beim GebrauchtenEs berechtigt den Käufer
eines Gebrauchtwagens nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn das
Fahrzeug mangelhaft ist, die Reparaturkosten zur Beseitigung 3% des Kaufpreises
nicht überschreiten und den Verkäufer keine erhebliche Pflichtverletzung
trifft.
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