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Geringfügiger Mangel beim Gebrauchten

Es berechtigt den Käufer eines Gebrauchtwagens nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn das Fahrzeug mangelhaft ist, die Reparaturkosten zur Beseitigung 3% des Kaufpreises nicht überschreiten und den Verkäufer keine erhebliche Pflichtverletzung trifft.

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