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Geringfügigen Mangel verschwiegen?Entstanden bei einem 6
Jahre alten Gebrauchtwagen mit gut 65.000 km Laufleistung nach Privatverkauf
Reparaturkosten für einen defekten Heckklappendämpfer i.H.v.
ca. 2% des Kaufpreises, so ist dies als geringfügig zu betrachten.
Somit kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt
Kenntnis von dem gerügten Mangel hatte oder nicht.
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