| Händler kann nicht einfach privat verkaufen! |
| Schließt ein gewerblicher
Fahrzeughändler einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen ab,
so findet durch die handschriftliche Einfügung „von privat!“ im Vertragstext
kein Kauf unter Privatleuten statt. Enthalten die AGB einen Gewährleistungsausschluß,
so ist dieser daher unwirksam.
AG München – Az: 251 C 7612/03 |