Tacho manipuliert, Geld zurück!

Verkehrsrecht

Wurde der Tacho eines Gebrauchtwagens manipuliert, so ist der Käufer grundsätzlich berechtigt, den Kauf rückgängig zu machen und den Kaufpreis zurück zu verlangen. Auch ein Gewährleistungsausschluß im Kaufvertrag ändert dies nicht, da die Erklärung des Verkäufers darüber, daß

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Eckhart Schwab, Miesbach