| Kfz privat verkauft – „unfallfrei“ als volle Garantie? |
| Eine umfassende Garantie
hinsichtlich der Unfallfreiheit eines unter Privatleuten verkauften Gebrauchtwagens
ist durch die vertragliche Formulierung „Das Kfz ist unfallfrei“ nicht
gegeben. Dem Verkäufer nicht bekannte Unfallschäden, die vom
Vorbesitzer verursacht wurden sowie Bagatellschäden sind hiervon nicht
umschlossen. Hierzu wäre eine ausdrückliche Garantie der Unfallfreiheit
notwendig.
LG München I - Az: 32 O 11282/03 |