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Nachbesserung am Wagen – Ersatz für den Nutzungsausfall?Wird ein nicht erkennbarer
Fahrzeugmangel vom Kfz-Händler unverzüglich und ordnungsgemäß
in einer Fachwerkstatt behoben, so schuldet der Händler keinen Ersatz
für den Wegfall der Nutzungszeit während der Reparatur.
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