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Tageszugelassener Wagen nicht lieferbar
Verkauft ein Händler einen Neuwagen mit Tageszulasusng und kann er diesen dann nicht liefern, so wird er nicht aus seiner Leisungspflicht frei.
Ggf. ist dem Käufer ein vergleichbarer Neuwagen zum selben Preis zu beschaffen. Es ist unerheblich, ob dies für den Händler sodann ein Verlustgeschäft darstellt.

OLG Braunschweig - Az: 8 W 81/02