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Gebrauchtwagen mit falscher Kilometerangabe - RücktrittWird die Fahrleistung eines
Gebrauchtwagens falsch angegeben, so ist dies ein Rücktrittsgrund. Im vorliegenden Fall wurde die Fahrleistung in einer Kleinanzeige mit ca. 145.000 km angegeben. Es stellte sich jedoch nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass die tatsächliche Fahrleistung 170.000 km überstieg. Der Käufer trat daraufhin vom Kaufvertrag zurück. Eine Abweichung von der Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |