| 100%-Garantie beim Autokauf? |
| Eine Zusicherung eines
Autohändlers, daß ein bestimmter Fehler nach einer Reparatur
"nie mehr" auftreten wird, muß nicht gegeben werden. Im vorliegenden
Fall hatte der Verkäufer eine solche Zusicherung verweigert. Der Käufer
wollte daraufhin den Kaufvertrag rückgängig machen. Hierfür
gab es nach Ansicht des Gerichts keine rechtliche Grundlage. Da sich der
Käufer auf die Nachbesserung eingelassen hatte, verstößt
die zusätzlich geforderte Zusicherung gegen Treu und Glauben, da der
Mangel durch die Nachbesserung behobe wurde.
OLG Saarbrücken - Az:4 U 152/02-20 |